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SELBSTZAHLER

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OFFIZIELL
ANERKANNT

Bitte beachten Sie, dass immer nur die aktuell gültige Corona-Testverordnung für Schleswig-Holstein gilt – auch wenn auf unser Webseite noch nicht sofort alles angepasst ist.

Immer die aktuellsten Informationen und Hinweise zur Testverordnung finden Sie unter:

Fragen & Antworten zur Testung auf das Coronavirus und ob der Test für Sie kostenfrei ist:
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/coronavirus/FAQ/Dossier/covid19-coronatests/covid19-coronatests_node.html

Corona-FAQs der Landesregierung Schleswig-Holstein:
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html

Absonderung bestimmter Personengruppen:
www.rki.de/kontaktpersonenmanagement.de

Quarantäne- und Isolierungsdauer:
www.rki.de/covid-19-absonderung
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Covid-19_und_Coronatests/regelungen_isolation_quarantaene.html

Häufige Fragen:

positiver Schnelltest:

  • offizielles Testergebnis aus einem Testzentrum als Bescheinigung
  • Zuhause-Schnelltest in Tüte verpackt
  • Testbescheinigung der Schule

Kontaktperson:

  • E-Mail vom Gesundheitsamt
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Bescheinigung von Schule oder Kita oder einer anderen Betreuungseinrichtung
  • Bescheinigung vom Sportverein, Fitnessstudio
  • Z.B. positiver PCR-Test von einem Familienmitglied

Aufnahme zur stationären oder ambulanten Behandlung:

  • Z.B. Kur oder Reha

Hinweis kleine Kinder:
tiefer Rachenabstrich egal welches Alter

  • nur richtig ausgeführter Abstrich liefert ein zuverlässiges Ergebnis!

Wir führen einen Rachenabstrich beim PCR-Test durch. Dabei wird mit einem Stäbchen die Rachenhinterwand hinter dem Zäpfchen abgestrichen. Um einige Zellen und damit Viren zu bekommen, ist leichter Druck notwendig.

Hinweis kleine Kinder:
tiefer Rachenabstrich egal welches Alter

  • nur richtig ausgeführter Abstrich liefert ein zuverlässiges Ergebnis!

Auf Grund des sehr hohen Infektionsgeschehens müssen Sie auch mit Termin mit Wartezeit rechnen. Sie erhalten das PCR-Test Ergebnis innerhalb von 24 bis 48 h.

Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden ab.

Sollte bei Ihnen Covid-19 nachgewiesen werden, rufen wir Sie zudem umgehend an und sind verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.

  • per E-Mail
  • über die befunde.app
    • Auftragsnummer (siehe Befundekarte)
    • Geburtsdatum
    • Postleizahl
  • bei Einwilligung auch über die Corona-Warn-App

Der CT-Wert, auch Cycle-Threshold genannt, zeigt an, wie hoch die Viruslast ist.
Je höher der CT-Wert, desto niedriger ist die Viruskonzentration in der untersuchten Probe und somit auch weniger ansteckend.

  • CT-Wert höher als 35: sehr niedrige Viruskonzentration
  • CT-Wert höher als 30: niedrige Viruskonzentration
Gern stellen wir den Befund in englischer Sprache aus. Bitte vermerken Sie diesen Wunsch auf dem Auftragsschein. Bei einer späteren Nachforderung des Befunds in englischer Sprache entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 9 EUR.
Bei vorliegender Einwilligung auf dem ärztlichen Anforderungsschein (Muster 10C) wird das Testergebnis von uns mittels Datamatrix-Code anonym an die Corona-App übermittelt und kann dort von Ihnen mit Hilfe eines QR-Codes abgerufen werden. Mit dieser Einwilligung unterstützen Sie die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und helfen uns, in der Ergebnisübermittlung Zeit zu sparen.

Ja, gleichermaßen für gesetzlich- und privatversicherte Bürger, wenn...

  • Sie typische und atypische Symptome haben und eine diagnostische Abklärung durch Ihren
  • Hausarzt angeordnet wurde
  • Sie behördlich, z. B. vom Gesundheitsamt, zur Testung aufgefordert wurden
  • Sie zur Einreise in ein Reiseland einen negativen Nachweis von Covid-19 benötigen
  • Ihr Arbeitgeber einen negativen Nachweis verlangt
  • Sie über die Corona-Warn-App auf ein erhöhtes Risiko hingewiesen wurden
  • Sie Reiserückkehrer sind
Alle bei uns durchgeführten PCR-Tests werden in einem offiziell anerkannten und lizensierten deutschen Labor von unserem Laborarzt befundet.
Ja, wir sind eine für Antigen-Schnelltest und PCR-Test zertifizierte Teststelle. Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Beauftragung und Zulassung von unserem Testzentrum wurde von dem Kreis Pinneberg dem Bezirk als zuständige Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfüllt. Die Zuständigkeit in Bezug auf die Beauftragung von unserer Teststelle nach der Testverordnung ebenso wie für die Kontrolle, Überwachung und Durchführung in Bezug auf bereits vorhandene Teststellen liegt uns schriftlich vor.
Den Hintereingang erreichen Sie über die Feuertreppe auf der Westseite des Stadtzentrums, rechts vom Eingang über der Tiefgaragenzufahrt.

Corona positiv? - So verhalten sich Infizierte und Kontaktpersonen

Infizierte und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich zu isolieren bzw. in Quarantäne zu gehen. Die Regeln gelten unabhängig davon, ob es einen Kontakt zum Gesundheitsamt gab. Infizierte sind aufgefordert, bekannte Kontaktpersonen eigenständig über den Infektionsfall informieren, so dass diese Personen eigenverantwortlich der Quarantänepflicht nachkommen können. Infizierte sind aufgefordert, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Enge Kontaktpersonen brauchen sich nicht beim Gesundheitsamt zu melden. Lediglich wenn sie eine Quarantäne-Bescheinigung für ihren Arbeitgeber brauchen, können sie das dafür vorgesehene Formular nutzen: